Private Altersvorsorge ab 2027

Altersvorsorgedepot-Rechner

Berechne, wie viel Kapital dein gefördertes Altersvorsorgedepot bis zum Rentenbeginn ansammelt, wie viel davon vom Staat kommt und welche monatliche Auszahlung bis zu deinem gewählten Alter möglich ist. Mit eigenem Feld für den Übertrag deines bestehenden Riester-Vertrags.

Du und dein Sparplan
Jahre
Jahre
Jahren
Ein Auszahlplan muss mindestens bis 85 laufen. Wählst du ein höheres Alter, verteilt sich das Kapital auf mehr Jahre.
€
Mindestens 10 €, höchstens 570 € (6.840 €/Jahr). Zulagen und Steuerabzug gibt es nur auf die ersten 150 € (1.800 €/Jahr).
Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, max. 300 € pro Kind und Jahr, bis das Kind 25 ist.
Übertrag aus Riester-Vertrag
€
Aktueller Vertragswert laut Standmitteilung deines Riester-Anbieters. 0, wenn du nichts überträgst.
€
% p. a.
Für den Vergleich: Was würde dein Riester-Guthaben ohne Übertrag bis zur Rente erwirtschaften (nach Kosten)?
Steuer
€/J.
%
Auszahlungen aus dem geförderten Depot sind voll steuerpflichtig.
Annahmen
%
%
%
%
Depotwert bei Rentenbeginn
–
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Auszahlung bis 85, netto
–
–
Eigenbeiträge–
Zulagen–
Riester-Übertrag–
Erträge–

Entwicklung deines Depots

Eigenbeiträge Zulagen Riester-Übertrag Erträge Restkapital in der Auszahlphase Summe aller Auszahlungen (brutto)

Förderung pro Jahr

Lohnt sich der Riester-Übertrag?

Jahresübersicht anzeigen
So rechnet der Rechner
  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 € (max. 540 €/Jahr). Kinderzulage bis 300 € je Kind. Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Günstigerprüfung: Beiträge plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar (Einkommensteuertarif 2026, ohne Soli und Kirchensteuer). Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz als Steuererstattung. Sie fließt nicht automatisch ins Depot.
  • Beiträge über 1.800 €/Jahr (bis 6.840 €) fließen ins Depot, bekommen aber keine Zulagen und keinen Steuerabzug. Der Teil der Auszahlung, der aus ihnen stammt, wird nur mit dem Ertragsanteil (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67) versteuert.
  • Beiträge monatlich, Zulagen werden vereinfacht am Jahresende gutgeschrieben (in der Praxis erst im Folgejahr). Rendite nach Abzug der Effektivkosten, Zinseszins monatlich.
  • Riester-Übertrag: Das Guthaben wird abzüglich Wechselkosten ins Depot gebucht und bleibt gefördertes Vermögen, die alten Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Es wird in der Auszahlung voll versteuert.
  • Auszahlplan bis zum gewählten Alter (mindestens 85) mit gleichbleibender Monatsrate. Das Restkapital wird in der Auszahlphase mit der dafür angenommenen Rendite (nach Kosten) weiter verzinst und ist am Ende aufgebraucht. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter sind nicht berücksichtigt.
  • Die Regeln basieren auf dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens 2026. Alle Werte sind Modellrechnungen, keine Anlageberatung.
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